Amtliche Meldung

Aktuelle Situation in der Ukraine: Landkreis Tübingen sucht weiterhin dringend Wohnraum für geflüchtete Menschen

Wie das Land Baden-Württemberg mitgeteilt hat, ist in den Erstaufnahmestellen des Landes die Kapazitätsgrenze erreicht. Der Zustrom an Geflüchteten aus der Ukraine steigt stetig an. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Bevölkerung bereits auf „schwierige Situationen“ eingeschworen.
Es ist damit zu rechnen, dass auch der Zustrom an geflüchteten Menschen aus anderen Ländern wieder ansteigen wird. Bislang werden Geflüchtete zunächst in den Erstaufnahmestellen des Landes aufgenommen und von dort auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Aktuell ist auf Grund der geschilderten Situation im Land damit zu rechnen, dass die Geflüchteten direkt und ohne vorherige Erstaufnahme den Stadt- und Landkreisen zugewiesen werden. Im Landkreis Tübingen sind aktuell rund 2600 Geflüchtete aus der Ukraine untergekommen. Für die hohe Unterstützung aus der Bevölkerung sind Landkreis, Städte und Gemeinden sehr dankbar. Die dem Kreis zugewiesenen Geflüchteten werden derzeit zunächst im ehemaligen Convita-Hotel in Rottenburg am Neckar aufgenommen, welches als Ankunftszentrum dient, und von dort auf verfügbaren Wohnraum verteilt. Die bislang ebenso als Ankunftszentrum genutzte Kreissporthalle in Tübingen haben wir in Abstimmung mit der Stadt Tübingen zum 1. September vereinbarungsgemäß wieder dem Schul – und Vereinssport zurückgegeben. Es ist uns wichtig, dass dort wieder Sport stattfinden kann und nicht immer die gleichen Schulen und Vereine betroffen sind, die ohnehin eine lange Zeit mit den pandemiebedingten Einschränkungen zu kämpfen hatten.
Doch damit der Landkreis die ihm hier vom Land übertragene Aufnahme und Unterbringung der geflüchteten Menschen erfüllen kann, wird weiterhin dringend Wohnraum für die betroffenen Menschen benötigt, den der Landkreis entsprechend anmieten kann.
Insbesondere besteht Bedarf an kurzfristig nutzbarem Wohnraum. Hier kommen beispielsweise auch Ferienwohnungen in Betracht. Ansprechpartner für die Meldung von Wohnraum sind direkt die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden, die auch für weitere Informationen zur Beschaffenheit des Wohnraums etc. zur Verfügung stehen.

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