Amtliche Meldung

Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle am Freitag, 27. Januar und am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023 geschlossen

Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen am
Freitag, 27. Januar und am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023 wegen einer Schulung geschlossen
Bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamts Tübingen erfolgt Mitte März eine Umstellung auf ein neues Fachverfahren. Die Umstellung auf dieses Verfahren ist verpflichtend für alle Zulassungsstellen vorgeschrieben. Damit verbunden sind umfangreiche Schulungen der Mitarbeitenden, die direkt am Arbeitsplatz erfolgen müssen und vor diesem Hintergrund am Freitag, 27. Januar 2023 während der
gesamten regulären Öffnungszeit (7.30 bis 12 Uhr; am Nachmittag ist ohnehin geschlossen) und am Mittwoch, 1. Februar 2023 in der Zeit von 13 bis 15 Uhr eine Schließung der Kfz-Zulassungsstelle erfordern. Von der Schließung ist durch die räumliche Verbindung der beiden Bereiche auch die Führerscheinstelle betroffen. Während der beiden halben Schließtage sind keine Termine bei der Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle möglich.
Unabhängig hiervon weist das Landratsamt Tübingen auf die noch bis zum 19. Januar 2023 laufende Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1959 bis 1964 hin. Dadurch ist die Führerscheinstelle weiterhin stark ausgelastet. Es kommt zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Führerscheinstelle und bei der kurzfristigen Verfügbarkeit von Terminen. Die Beantragung des neuen Führerscheins ist allerdings auch per Post möglich. Dafür kann der Antrag unter www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik „Viel Gefragt/Kfz-Führerschein“ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Umtausch. Bei postalischer Antragsstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt. Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen, Führerscheinstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen zu senden. Wer seinen neuen Führerschein per Post erhalten hat, schickt seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle; er kann dort auch entwertet und wieder zurückgegeben werden, falls man ihn behalten möchte.
Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.

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