Amtliche Meldung

Lebensmittelbelehrung beim Landratsamt Tübingen nun auch online möglich

Beim Landratsamt Tübingen kann die Erstbelehrung für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, ab sofort vollständig online absolviert werden.
Wer bei seiner Arbeit regelmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommt oder sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhält, kann in bestimmten Fällen
ansteckende Krankheiten auf andere Menschen übertragen. Um dies zu vermeiden, müssen diese Personen eine Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt absolvieren. Bislang musste man hierfür zu einem bestimmten Termin ins Landratsamt kommen. Ab sofort kann man dies jederzeit unter www.kreis-tuebingen.de/belehrung von zu Hause aus – oder von unterwegs – erledigen. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema.
Die Teilnahme an der Online-Belehrung nimmt etwa 30 Minuten Zeit in Anspruch. Man schaut sich entsprechende Videos an und beantwortet verschiedene Fragen, die als Erfolgskontrolle dienen. Im Anschluss kann man sich seine Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Belehrung herunterladen. Die Kosten für die Belehrung liegen weiterhin bei 33 Euro, die auch online bezahlt werden können. Im Jahr 2019 haben im Landkreis Tübingen ca. 1500 Personen die Belehrung vor Ort im Landrats-amt besucht. Durch die Corona-Pandemie und Lockdown-Regelungen sind die Zahlen in den Folgejahren geringer ausgefallen. Die Onlinebelehrung spart nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern Aufwand und Wege, sondern auch der Landkreisverwaltung. Die Belehrung wird über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (www.service-bw.de) zur Verfügung gestellt. Sie ist aus der Zusammenarbeit von beteiligten Landkreisen, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Innenministerium und dem
Sozialministerium Baden-Württemberg hervorgegangen. Der Landkreis Tübingen baut sein Angebot an online verfügbaren Leistungen kontinuierlich aus. Aktuell können über 70 Leistungen der Verwaltung online genutzt werden. Darunter sind gefragte Leistungen wie z.B. Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse, Versammlungsanmeldungen, Leistungen der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Eine Übersicht über alle angebotenen Onlinedienste mit Direktlink zum jeweiligen Angebot findet man auf der Homepage des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de/onlinedienste.

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