Amtliche Meldung

Oberbürgermeisterwahl am 23.10.2022

Wahlräume in Hirschau
Der Wahlraum für den Wahlbezirk 16101 befindet sich im Rathaus Hirschau, Kingersheimer Straße 57 und der für den Wahlbezirk 16102 in der Turn- und Festhalle Hirschau, Schulstraße 28.
Beide Wahlräume sind barrierefrei.

Briefwahl
Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt und seit mehr als drei Monaten in Tübingen mit Hauptwohnung gemeldet ist sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der 26 weiteren Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzt. Wer bis einschließlich Sonntag, 2. Oktober 2022, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bei der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1600 nachfragen.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite enthält einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss.
Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen.
Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, die vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses. Wenn die Versandadresse von der Wohnanschrift abweicht,
ist anzugeben, ob die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Neuwahl auch an die genannte Anschrift gesendet werden sollen.
www.tuebingen.de/wahlen

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