Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tübingen
Durchführung des Erörterungstermins zum Vorhaben Erweiterung der Kiesabbaustätte östlich des Baggersees Bischoff
Geplantes Vorhaben
Die Sand- und Kieswerk Rottenburg, Matthäus Bischoff GmbH § Co. KG, Rottenburg hat, zur weiteren Rohstoffversorgung des regionalen Marktes, beim Landratsamt Tübingen die wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Kies- Nassabbaus östlich des bestehenden Baggersees „Bischoff“ im
Gewann Hochwiesen und Altwasser, Gemarkung Rottenburg am Neckar und Kiebin-gen, auf einer Gesamt-fläche von 8,7 ha, beantragt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 18. Juli 2022 bis 17. August 2022 zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellung-nahme gebeten und die gegebenenfalls betroffenen Wasserversorger beteiligt. Ein-wendungen gegen den Plan konnten bis einschließlich Montag, den 19. September 2022, erhoben werden.
Das Landratsamt als Planfeststellungsbehörde wird die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die Stellung-nahmen der Behörden und Verbände sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben,
am Dienstag, den 14. März 2023, um 14 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
In einer mündlichen Verhandlung erörtern. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über den Erörterungstermin.
Der Ablauf des Erörterungstermins ist so geplant, dass nach der Begrüßung mit Klärung organisatorischer Fragen und einer kurzen Einführung die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen – geordnet nach den folgenden Themenbereichen – besprochen werden:
- Lärm, Verkehr / Zufahrt
- Naturschutz (Artenschutz / Rekultivierung / Nachfolgenutzung)
- Grundwasserschutz
- Oberirdische Gewässer (Gewässer- / Hochwasserschutz)
- Sonstiges
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann anderen Personen die Anwesenheit gestatten, soweit keiner der Beteiligten widerspricht.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.
- Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Eine schriftliche Vollmacht ist in diesem Fall spätestens im Termin zu übergeben.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen (z.B. Fahrkosten, Kosten eines Bevollmächtigten) können nicht erstattet werden.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Homepage des Landratsamtes Tübingen https://www.kreis-tuebingen.de/bekanntmachungen einsehbar.
Tübingen, den 2. März 2023, Landratsamt Tübingen, Untere Wasserbehörde, Abt. Umwelt und Gewerbe
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