Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 23. Oktober 2022 wurden verschickt
Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite enthält sie einen Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Wer bis einschließlich Sonntag, 2. Oktober 2022, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bei der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1600 nachfragen.
Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, die vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses. Wenn die Versandadresse von der Wohnanschrift abweicht, ist anzugeben, ob die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Neuwahl auch an die genannte Anschrift gesendet werden sollen.
Die Stimmzettel werden frühestens ab Donnerstag, 29. September 2022, vorliegen. Erst dann kann man die Unterlagen auch persönlich abholen: im Foyer des Rathauses am Markt (Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung in den Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen. Dafür müssen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Wer seine Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen. www.tuebingen.de/wahlen