Bericht aus der Ortschaftsratssitzung vom 23. Februar 2021

Öffentliche Bücherei Hirschau
In der Februar-Sitzung des Ortschaftsrats Hirschau wurde die jährliche Büchereistatistik der öffentlichen Bücherei, die im kath. Gemeindehaus St. Urban untergebracht ist, behandelt.
Dort wird, was einmalig ist im Tübinger Stadtgebiet, von katholischer Kirchengemeinde und der Stadt Tübingen eine Bücherei, welche an die Tübinger Stadtbücherei angegliedert ist, im Ehrenamt betrieben. Schriftlich berichtete Büchereileiterin Karin Mader über den aktuellen Bestand, dessen Aktualisierung und die Ausleihe-Zahlen. Der Ortschafstrat bedankte sich bei Frau Mader und ihrem Team und hofft natürlich, dass die Bücherei auch bald wieder zur Ausleihe der zahlrechen Bücher und Hörbücher von Jung und Alt besucht werden kann.

Feuerwehr wird bei Übungsdienst wegen „Lärmbelästigung“ angegangen.
Die Feuerwehr-Einsatzabteilung Hirschau konnte nun, nach längerer, durch die Coronapandemie bedingter Unterbrechung, ihren Übungsdienst wiederaufnehmen.
Um die Einsatzbereitschaft zu erhalten und die Corona-Schutzvorkehrungen einzuhalten, wird in zwei Gruppen geübt. Da es sich ausschließlich um freiwillige Feuerwehrleute handelt, finden die Übungen außerhalb der normalen Arbeitszeiten statt, also in den frühen Abendstunden.
Vermehrt kam es nun zu verbalen Vorwürfen von Anwohnerinnen und Anwohnern in Straßenbereichen, wo Übungsdienst stattgefunden hat. Die Feuerwehr habe gefälligst ruhig zu sein, oder soll irgendwo anders üben, weil die Kinder zu Bett gehen und schlafen. Diese Intoleranz und dieser Egoismus stoßen nicht nur bei den Freiwilligen der Feuerwehr auf Unverständnis.
In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die vielen Falschparker in den teilweise schmalen Straßen hingewiesen. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist eine Mindest-Fahrbahnbreite von 3,0 Meter zwingend einzuhalten.
Es kann nicht sein, dass Rettungskräfte wie Feuerwehr und DRK teilweise massiv bei der Durchfahrt behindert werden. Fahrzeuge sind auf den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Stellplätzen und in teilweise als Lagerplatz fehlgenutzten Garagen abzustellen.