Digitaler Impfnachweis:

Versand der Zertifikate für bereits vollständig Geimpfte läuft ausschließlich über das Land. Alle, die noch geimpft werden, erhalten ihr Zertifikat ab 14. Juni direkt im Impfzentrum Impfbuch oder Impfpass gelten weiterhin als Nachweis.
Nach Information des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sind die technischen Voraussetzungen für die Ausbringung des bundeseinheitlichen digitalen Impfpasses abgeschlossen. Die Nachweise werden ab Montag, 14. Juni 2021 vom Impfzentrum an alle ausgegeben,
die im Impfzentrum ihre Erst- oder Zweitimpfung erhalten. Wer bereits beide Impfungen erhalten hat, erhält sein Zertifikat auf dem Postweg. Darin ist ein QR-Code enthalten, der von Smartphone-Apps ausgelesen werden kann. Das Impfzentrum Tübingen bittet dringend um Beachtung, dass der Versand
der Zertifikate an bereits vollständig geimpfte Personen nicht über das Impfzentrum, sondern zentral über das Land erfolgt. Im Impfzentrum können auch keine Anfragen oder Anträge gestellt werden. Mit dem Versand soll laut Ministerium bis Ende Juni begonnen werden. Das Impfbuch bzw. der Impfpass gelten nach wie vor als Nachweis für eine erfolgte vollständige Impfung. Die Impfungen werden dort weiterhin im Impfzentrum eingetragen.
Wer seine Impfung beim Hausarzt erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung des Zertifikats aufsuchen. Teilnehmende Apotheken können unter www.mein-apothekenmanager.de eingesehen werden. Laut Information des Ministeriums werden auch Arztpraxen das Zertifikat ausstellen können, sobald dort die entsprechende Software zur Verfügung steht. Dies soll erst Mitte Juli der Fall sein.
Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis finden sich unter: www.digitaler-impfnachweis.de
Aktuelle Informationen zum Impfzentrum Tübingen sind unter www.tuebingen-impfzentrum.de zu finden. Terminbuchungen können ausschließlich über die zentrale Nummer 116117 bzw. online unter
www.impfterminservice.de vorgenommen werden.