Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid

In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger ihre Wahlbenachrichtigung für den 26. September 2021. Neben der Bundestagswahl findet an diesem Tag auch der Bürgerentscheid über den Bau der Innenstadtstrecke der Regional-Stadtbahn Neckaralb statt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, wofür man wahlberechtigt ist und in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das sind in Tübingen rund 63.800 Personen.

Wahlberechtigung für den Bürgerentscheid
Am Bürgerentscheid teilnehmen darf, wer am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt ist, Deutscher oder EU-Bürger ist, seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Tübingen hat und nicht vom Wahlrecht aus-geschlossen ist. Das sind rund 69.300 Personen. Außerdem gilt eine Rückkehrer-Regelung: Wer in den vergangenen drei Jahren mindestens drei Monate in Tübingen gelebt hat, weggezogen ist und bis zum Wahltag wieder zuzieht, ist stimmberechtigt, muss aber bis 5. September 2021 einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis stellen. Diesen Antrag müssen auch stimmberechtigte EU-Bürger stellen, die nicht im Melderegister eingetragen sind.

Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen
Mit der Wahlbenachrichtigung kann man die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und für den Bürgerentscheid beantragen. Das geht schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Briefwahl kann man auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, die vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.

Briefwahlunterlagen persönlich abholen
Die Unterlagen kann man ab Montag, 23. August 2021, auch persönlich abholen: im Foyer des Rathauses am Markt (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag von 8 bis 17 Uhr). In den Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen nach Terminvereinbarung. Dafür müssen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Wer seine Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen.

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Wahlberechtigte, die bis einschließlich 23. August 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an das Wahlamt unter Telefon 07071 204-1600 oder per E-Mail an wahlen@tuebingen.de wenden.
www.tuebingen.de/wahlen