Amtliche Meldung

Europa- und Kommunalwahlen: Briefwahlunterlagen noch bis Freitag beantragen

Kurzfristige Briefwahl
Briefwahlunterlagen kann man noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt oder bei einer Verwaltungs-stelle abzuholen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Dafür ist das
Rathaus-Foyer am Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, am Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und am Freitag, 7. Juni, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Foyer ist auch eine Wahlkabine für die Briefwahl vor Ort eingerichtet. Mitgebracht werden müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument
(Personalausweis oder Reisepass). Es ist keine Voranmeldung nötig. Um die Briefwahl in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau und Verwaltungsstellen persönlich zu beantragen, muss man vorher einen Termin vereinbaren.
Wahlunterlagen mit Vollmacht und fehlende Briefwahlunterlagen
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen möchte, benötigt dafür die ausgefüllte Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann eine bevollmächtigte Person den Wahlschein am Wahltag zwischen 8 und 15 Uhr in der Wahlzentrale im Rathaus (3. Stock) beantragen. Wenn Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen zwar beantragt haben, diese aber noch nicht angekommen sind, können sie die Briefwahlunterlagen bis Samstag, 8. Juni, 12 Uhr im Rathaus am Markt gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abholen. Das Rathaus ist am Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Fristen und Orte
Die Briefwahlumschläge (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen. Um sicherzugehen, dass die Wahlbriefe tatsächlich rechtzeitig ankommen, sollten die Wahlbriefe ab Donnerstag, 6. Juni, nur noch in den Briefkasten der Stadtverwaltung, Am Markt 1, eingeworfen werden – nicht aber in die Briefkästen der sonstigen städtischen Verwaltungsgebäude oder Rathäuser in den Ortsteilen, da diese nicht mehr rechtzeitig geleert werden.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch nur mit dem Personalausweis oder Reisepass wäh-len. In welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung und kann auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/wahl/app/wahlraum.html abgerufen werden.
Wahlergebnisse
Am Sonntag, 9. Juni, wird in Tübingen ausschließlich die Europawahl ausgezählt. Mit ersten Ergebnissen ist gegen 18.30 Uhr zu rechnen. Diese kann man unter www.tuebingen.de/wahlen abrufen. Am Montag, 10. Juni, wird die Gemeinderatswahl ausgezählt. Mit ersten Ergebnissen ist am späten Mittag zu rechnen. Am Dienstag, 11. Juni, werden zunächst die Kreistagswahl und im Anschluss die acht Ortschaftsratswahlen ausgezählt. Die Auszählung beginnt jeweils um 8 Uhr und findet in verschiedenen städtischen Gebäuden statt. www.tuebingen.de/wahlen

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