Amtliche Meldung

Personalausweis und Reisepass – was ist neu seit 1. Mai 2025?

Am 1. Mai 2025 traten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung erhalten Sie vom Fotodienstleister einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser ist bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen bei uns im Rathaus vorzulegen und wird von uns eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Registrierte Fotodienstleister finden Sie unter: alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Zukünftig ist geplant, dass auch bei uns im Rathaus Fotos erstellt werden können. Dies ist jedoch aktuell noch nicht möglich, da das entsprechende Gerät noch nicht geliefert wurde. Aufgrund von aktuell noch auftretenden Softwarefehlern bringen Sie bitte zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses zusätzlich zum Data-Matrix-Code ein ausgedrucktes Foto mit. Beachten Sie bitte, dass die Herstellung eines Reisepasses derzeit rund 7 Wochen benötigt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin bei uns per Telefon (204-6050) oder E-Mail (rathaus-hirschau@tuebingen.de).

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