Tübinger Grundbuch-Einsichtsstelle schließt
Alle Grundstücke einer Gemeinde sind im sogenannten Grundbuch eingetragen. Es gibt darüber Auskunft, wem eine Immobilie gehört oder früher gehört hat, ob Grundschulden eingetragen sind, ob Nachbarn ein Wegerecht haben und welche weiteren Regelungen rund ums Grundstück gelten. Wer ein berechtigtes Interesse hat, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen oder eine Auskunft oder Abschrift zu erhalten, muss sich künftig an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen wenden. Persönliche Termine sind dort montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich und müssen vorher vereinbart werden.
Telefonisch ist das Grundbuchamt montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 15.30 Uhr unter Telefon 07031 6860-0 erreichbar. Termine kann man auch per E-Mail an Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de vereinbaren.
Allen, die einen Grundbuchauszug einholen möchten, empfiehlt Ulrich Voßler, Leiter des städtischen Fachbereichs Vermessung und Geoinformation, den Antrag selbst beim Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen zu stellen. Bei der Unterstützung durch private Unternehmer im Internet rät er zu Vorsicht: „Durch die Beauftragung eines Dienstleisters entfällt zwar die Antragstellung beim Grundbuchamt, allerdings können damit erhebliche Zusatzkosten verbunden sein.“
Die Grundbuch-Einsichtsstelle im Technischen Rathaus schließt zum 30. Juni 2025. Es gab sie seit März 2017 als freiwilliges städtisches Angebot, nachdem die drei örtlichen Grundbuchämter Tübingen, Derendingen und Lustnau im Zuge der Grundbuchreform dem Grundbuchamt in Böblingen zugeordnet worden waren. Die Schließung geschieht im Zuge der Haushaltskonsolidierung und spart eine halbe Personalstelle ein. Das ist aus Sicht der Stadtverwaltung vertretbar, da dieser Service – wie viele andere auch – inzwischen digital abgewickelt werden kann, wodurch eine kommunale Grundbuch-Einsichtsstelle als Anlaufstelle vor Ort an Relevanz verliert.