Amtliche Meldung

Widerrechtliche Ablagerung von Biomüll auf Feldern

In den vergangenen Tagen wurde auf mehreren landwirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet widerrechtlich Biomüll abgelagert. Dabei handelt es sich unter anderem um Küchenabfälle, Gartenreste und andere organische Materialien, die offensichtlich aus privaten Haushalten stammen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Abfällen – auch von vermeintlich „biologischem“ Material – auf Feldern, Wegen oder öffentlichen Flächen verboten ist. Solche Handlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem gefährden sie Boden, Grundwasser und die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen.
Bitte entsorgen Sie Ihren Biomüll ausschließlich über die dafür vorgesehenen Biotonnen oder Sammelstellen. Hinweise zu ordnungsgemäßer Entsorgung finden Sie auf der Internetseite: www.abfall-kreis-tuebingen.de.
Sollten Sie Beobachtungen zu den Ablagerungen gemacht haben, melden Sie diese bei der Verwaltungsstelle Hirschau. Vielen Dank. Nur gemeinsam können wir unsere Umwelt sauber halten.

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