[Amtlicher Beitrag] Hinweis zur Beschilderung im Kreuzlinger Weg

Aufgrund mehrfach eingegangener Beschwerden bezüglich der Befahrung des Kreuzlinger Weges im Abschnitt zwischen Riedkelter und Im Reutele teilen wir Ihnen mit, dass die Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ hier im Kreuzlinger Weg nicht notwendig ist. Landwirtschaftlicher Verkehr darf bei der angebrachten Beschilderung (Verkehrszeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit ZZ 1020-30 „Anlieger frei“) die Strecke befahren, sofern die Fahrt einem landwirtschaftlichen Zweck dient (z.B. Bewirtschaftung von Feldern, Weinbergen usw.). Entscheidend ist, dass der Fahrer eine Beziehung zu einem Anliegergrundstück hat oder der Weg der Bewirtschaftung dient. In diesem Fall ist es auch egal ob es sich um einen Traktor oder ein anderes Fahrzeug handelt solange der Zweck landwirtschaftlich ist.

[shariff]