Amtliche Meldung

Europa- und Kommunalwahlen: Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen

Der Stadtverwaltung liegen inzwischen die gedruckten Stimmzettel für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni vor. Damit begann jetzt der Versand der Briefwahlunterlagen. Aufgrund einer Änderung im Wahlgesetz gibt es nur noch einen gemeinsamen Rückumschlag in der Farbe Rot. Die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen müssen in diesem Umschlag zurückgesendet werden. Auch
Wähler_innen, die nur für eine der Wahlen wahlberechtigt sind, erhalten den gemeinsamen roten Rückumschlag.
Eine weitere Änderung der Kommunalwahlordnung führt dazu, dass die vollständige Anschrift der Kandidat_innen nicht mehr auf dem Stimmzettel steht. Anstelle der Adresse stehen nur noch der Wohnort und der Wohnbezirk. Im Internet unter www.tuebingen.de/stadtplan/#sozialbezirke kann man das Gebiet des Wohnbezirks der Kandidat_innen für die Kommunalwahlen einsehen.
Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname,
die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, gegebenenfalls eine von der Wohnanschrift abweichende Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.
Wer möchte, kann seine Briefwahlunterlagen ab Freitag, 10. Mai 2024, 13 Uhr, im Foyer des Rathauses am Markt (Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr) beantragen und gleich mitnehmen. Ab Montag, 13. Mai 2024, kann man die Unterlagen auch in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen nach Terminvereinbarung beantragen und abholen. Dafür muss man seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer seine Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen.
Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
www.tuebingen.de/wahlen

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.