Kindertagesbetreuung: Prozess zur Umsetzung des Erprobungsparagrafen in Tübingen startet
In ganz Baden-Württemberg müssen immer mehr Kindertagesstätten Plätze sperren und Betreuungszeiten kürzen, weil es nicht genügend pädagogische Fachkräfte gibt. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag den sogenannten Erprobungsparagrafen auf den Weg gebracht. Er gibt Kita-Trägern die Möglichkeit, auf Antrag beispielsweise vom bisherigen Personalschlüssel abzuweichen. Voraussetzung ist ein Beteiligungsprozess, in dem die Akteur_innen vor Ort neue Betriebs- und Personalkonzepte entwickeln und erproben, um den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Kita-Personals gerecht zu werden.
Die Stadtverwaltung macht sich zusammen mit den pädagogischen Mitarbeitenden, den freien Trägern und dem Gesamtelternbeirat auf den Weg, ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung des Erprobungsparagrafen in Tübingen zu entwickeln. „Das neue Gesetz gibt uns die Chance, von starren gesetzlichen Vorgaben abzuweichen und flexiblere Rahmenbedingungen in den Kitas zu schaffen“, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer bei der Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 22. Februar 2024. „Unser Ziel ist es, neue Spielräume zu nutzen, damit allen Kindern wieder ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, erarbeiten wir ergebnisoffen, transparent und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten.“
In den kommenden Monaten widmen sich mehrere Arbeitsgruppen verschiedenen Themenfeldern. Dazu gehören unter anderem der mögliche Einsatz multiprofessioneller Teams, die Qualifikation von Quereinsteiger_innen sowie Entlastungen und Formen der Unterstützung für Kita-Leitungen und
Mitarbeitende. Die Ideen und Überlegungen aus den Arbeitsgruppen fließen in ein Gesamtkonzept für städtische Kitas und Einrichtungen in freier Trägerschaft ein, das bis zu den Sommerferien fertig sein soll. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat im September und der Genehmigung durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) könnte die Umsetzung in den Tübinger Kitas dann im Laufe des Kindergartenjahres 2024/2025 starten.
„Uns ist es wichtig, die Betreuungszeiten zu stabilisieren und Plätze zu entsperren, ohne dass die Betreuung leidet oder die Arbeit für unsere pädagogischen Fachkräfte weniger attraktiv wird“, betont Bürgermeisterin Dr. Gundula Schäfer-Vogel. „Deshalb nehmen wir ganz bewusst auch die Risiken und Gefahren wie
mögliche Qualitätsverluste oder die Überforderung der Beschäftigten in den Blick.“ Denn nur, wenn alle Seiten die Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess mittragen, könne die Umsetzung des Erprobungsparagrafen in Tübingen erfolgreich sein.